Informationen zur Bezahlung und Stornierung von Radreisen
- Reisen Sie sorgenfrei
- Professionell organisiert
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Die Radreisen und Fahrradurlaube werden von unserem Partner Happy Cycling Holidays durchgeführt. Wenn Sie einen Fahrradurlaub buchen, schließen Sie einen Vertrag mit Happy Cycling Holidays, dem Spezialisten für Fahrradurlaub, ab. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Aufbau, der Entwicklung und dem Angebot von Radreisen sind Sie bei uns in guten Händen. Die Buchung eines Radurlaubs ist sehr einfach und sicher:
Jetzt buchen, später bezahlen
- Nach der Buchung erhalten Sie die Bestätigung und die Anzahlungsrechnung per E-Mail.
- Die Anzahlung beträgt 35% des Fahrpreises + eventuelle Versicherungen, Reservierungskosten und ggf. Notfallfonds.
- Wenn Sie zusätzlich eine Flug- oder Bahnreise buchen, wird diese in voller Höhe von der Anzahlung bezahlt.
- Bankkontonummer und Zahlungsfrist werden in der Mail angegeben.
- Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Abreise fällig.
- Die Reservierungsgebühr beträgt 25 € pro Buchung.
Stornierungsbedingungen und Kosten
- Bis zum 28. Kalendertag vor Abreise: die Anzahlung.
- Ab dem 28. Kalendertag bis zum 21. vor der Abreise: 40 % des Reisepreises.
- Vom 21. bis zum 14. Kalendertag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises.
- Vom 14. bis zum 5. Kalendertag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises.
- Die letzten 5 Tage vor Abreise: 90% des Reisepreises.
- Am oder nach dem Tag der Abreise: der volle Fahrpreis.
- Flug- und Bahnstornierungskosten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
- Der SGR-Beitrag (€ 5 pro Person) bleibt jederzeit fällig.
- Die Änderungsgebühr beträgt € 27, bei einer Reise von 5 Tagen oder weniger sind es € 14.
- Wenn Sie aufgrund von COVID-19 nicht reisen können, können Sie kostenlos auf ein anderes Reisegebiet umbuchen. Wenn die Umbuchung nicht funktioniert, erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Absagen aufgrund von COVID-19-Reisebeschränkungen
Sie haben richtig gelesen: Wenn Ihre Reise aufgrund von COVID-19 nicht stattfinden kann, können Sie kostenlos in ein anderes Reisegebiet umbuchen, in dem die Reise stattfinden kann. Mit Ausnahme von Zügen und Flugtickets, für die die Regeln des Transportunternehmens gelten. Bei Stornierungen ab 2021 erhalten Sie das Geld zurück, wenn die Umbuchung nicht klappt.